20. September 2024

Kirchenkreisverband An der Saar und Bistum Trier unterzeichnen Ökumenische Vereinbarung zur Klinikseelsorge


Das Bistum Trier und der Kirchenkreisverband An der Saar haben eine gemeinsame Ökumenische Vereinbarung zur Klinikseelsorge unterzeichnet, die Selbstverständnis, Arbeitsabläufe und Kooperation zwischen den konfessionellen Partnern erstmals verbindlich regelt.

Ein geliebter Mensch liegt nach einem Unfall im Sterben, ein Kind verunglückt, die tragischen Umstände eines medizinischen Notfalls belasten Angehörige und Pflegepersonal eines Krankenhauses. Bei all diesen Ereignissen sind die Mitarbeitenden der konfessionellen Klinikseelsorge für die Menschen da.

Das katholische Bistum Trier und der Evangelische Kirchenkreisverband An der Saar haben nun eine gemeinsame Ökumenische Vereinbarung zur Klinikseelsorge unterzeichnet, die Selbstverständnis, Arbeitsabläufe und Kooperation zwischen den konfessionellen Partnern erstmals verbindlich regelt. Es ist die erste Vereinbarung ihrer Art auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland. Sie ist gültig in den Kliniken im Saarland außerhalb des Saarpfalz-Kreises.

Er bekomme täglich mit, wie wichtig es sei, dass die Klinikseelsorge überall ökumenisch arbeite, sagte Superintendent Christian Weyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Kirchenkreisverbands, bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. „Die Arbeit läuft dort gut, wo das Team gut aufgestellt ist“, betonte der leitende Geistliche, der selbst mit einer Krankenhauspfarrerin verheiratet ist. Die neue Vereinbarung stelle insofern einen wesentlichen Fortschritt da, weil sie gemeinsam erarbeitet worden sei und schriftlich fixiere, was mancherorts schon praktiziert werde.

Darum, Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen in der Klinikseelsorge zu schaffen, ging es auch dem ökumenischen Team, das den Text der Vereinbarung erarbeitet hat, Pfarrerin Britt Goedeking und Pastoralreferent Hermann-Josef Mayers. Das Papier sei aus der Praxis einer langjährigen und guten ökumenischen Zusammenarbeit heraus entstanden und bewusst darauf ausgerichtet, sagte Mayers.
Dem entsprechend sind die meisten Punkte der Vereinbarung praktischer Natur. Es geht um verbindliche ökumenische Kooperation und Austausch in allen Häusern, um ganz weltliche Dinge wie die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, einheitliche Öffentlichkeitsarbeit oder den Umgang mit Konflikten. Vor allem aber trage die Ökumenische Vereinbarung dazu bei, personelle Engpässe durch wechselseitige Unterstützung zu kompensieren.

Das betrifft insbesondere die drängende Frage der Rufbereitschaft, also der telefonischen Erreichbarkeit vor allem an Wochenenden und in der Nacht, in denen Krankenhausseelsorgende nicht in ihrer jeweiligen Klinik präsent sind, sondern unterwegs oder zuhause. Tritt in dieser Zeit ein akuter Notfall ein, der die Anwesenheit eines bzw. einer Seelsorgenden erforderlich macht, ruft das Krankenhauspersonal die Person herbei, die Bereitschaft hat. Bisher waren diese Bereitschaftsdienste zumeist konfessionell getrennt. Das bedeutete, dass Seelsorgende ohne Vertretung unter Umständen längerfristig auf Abruf bereit sein mussten, sieben Tage die Woche, teilweise sogar im Urlaub. Die neue Vereinbarung ermögliche künftig mit einem konfessionell übergreifenden Dienstplan, dass die Ruhephasen der Mitarbeitenden eingehalten werden können und trotzdem immer ein Teammitglied der Klinikseelsorge verfügbar ist.
Gleichsam beschränke die getroffene Vereinbarung nicht die Möglichkeit, spezifisch konfessionelle Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. „Wer ausdrücklich eine Krankensalbung wünscht, bekommt sie auch“, betonte Mayers. In diesem Fall, der gerade im ländlichen Raum durchaus gelegentlich vorkomme, werde ein katholischer Geistlicher hinzugezogen. Nur eben nicht mehr automatisch einer vorgehalten. „Im Zweifelsfalle wird der Ortspfarrer angerufen“, so Mayers.

Beide konfessionellen Krankenhausseelsorgekonvente, die künftig auch regelmäßig „ökumenisch“ tagen werden, begrüßten die gelungene Lösung. „Mit der Vereinbarung regeln wir verbindlich und verlässlich ökumenische Zusammenarbeit auf Augenhöhe“, freute sich Mayers. Durch sie stelle man die Krankenhausseelsorge gut auf für die Zukunft.

Das Anliegen der Krankenhausseelsorgenden wurde von den Kirchenleitungen beider Konfessionen ausdrücklich unterstützt. Als „bahnbrechend“ bezeichnete der Trierer Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg die neue Vereinbarung, weil sie der ökumenischen Zusammenarbeit eine stärkere Verbindlichkeit gebe. Er hoffe, dass die Vereinbarung nun von den Mitgliedern der Seelsorgekonvente in ihrer täglichen Arbeit mit Leben erfüllt werde.

Die Ökumenische Vereinbarung soll Schule machen. Derzeit wird im Bistum Trier eine weitere Vereinbarung in Kooperation mit der Stiftung kreuznacher diakonie erarbeitet.

 

Info:
Die Ökumenische Vereinbarung zur Klinikseelsorge im Evangelischen Kirchenkreisverband An der Saar und im saarländischen Teil des Bistums Trier ist in Kürze online verfügbar:
www.evangelisch-im-saarland.de/Krankenhausseelsorge
www.bistum-trier.de/glaube-und-seelsorge/seelsorge/klinikseelsorge/index.html


Ökumenische Vereinbarung zur Klinikseelsorge (PDF)



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